- Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung
- Umbuchungsschutz
- Inhaltsschutz / Reisegepäckversicherung
- Kautionsschutz / Selbstbehalt-Versicherung
Reiserücktrittsversicherung / Reiseabbruchversicherung:
Versichert sind im Rahmen der Reisemobil-Versicherung bei der Reiserücktrittskosten- u. Reiseabbruchkostenversicherung die nachweislich vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise aus versichertem
Grund und falls ausdrücklich im Versicherungsschein vereinbart, die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten sowie die sonstigen Mehrkosten, falls Sie die Reise aus versicherten Gründen abbrechen müssen.
Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen besteht bei:
- Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
- unerwarteter Impfunverträglichkeit;
- Schwangerschaft.
Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
- Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten,
- Verlust des Arbeitsplatzes , Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel,
- Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität
- Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
- Bruch von Prothesen;
- unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.
- Einreichung der Scheidungsklage
Die Reisemobil-Versicherung erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird.
Umbuchungsschutz
Im Reisemobil-Versicherungspaket sind die Umbuchungskosten bis maximal 50,– EUR pro versicherte Person abgesichert, sofern die versicherte Reise aus versichertem Grund umgebucht wird.
Inhaltsschutz / Reisegepäckversicherung:
Der Versicherer leistet Ersatz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Sachen durch − Brand oder Explosion − Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges sowie Raub und räuberische Erpressung.
Die Versicherung bietet Deckung bis maximal 5000,- EUR
Versichert sind die privaten Sachen des Reisenden, zum Beispiel
- persönliches Reisegepäck
- nicht fest eingebaute Teile wie Haushaltszubehör, Radio, TV, Foto und Filmkameras
- Computer, mobile Navigationsgeräte, Mobiltelefone,
- Fahrräder, Surfgeräte, Sportartikel
Die genaue Auflistung und die nicht versicherten Sachen lesen Sie bitte direkt in den Versicherungsbedingungen.
Kautionsschutz / Selbstbehalt-Versicherung:
Die Reisemobil Versicherung erstattet die laut Mietvertrag teilweise oder vollständige Einbehaltung der vereinbarten Kaution für einen während der Laufzeit des Mietvertrages für Wohnmobile / Wohnanhänger unter den Versicherungsschutz fallenden Schaden bis zu 1.500,– EUR. (abzgl. eines Selbstbehaltes).
Die CDW Versicherung für Wohnmobile sichert den Selbstbehalt ab, der bei einem Unfall in der Kaskoversicherung zu zahlen wäre.
* = Sie verlassen bei Klick auf den Link diese Homepage und werden auf das Versicherungstool der TravelSecure/Würzburger Versicherung weitergeleitet.
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